Im Landkreis Freudenstadt werden die Betreuungsstunden in der Kindertagespflege als monatliche Stundenkontingente gebucht.
Anhand des Bedarfs der Eltern (Rechtsanspruch oder berufliche Begründung) wird gemeinsam mit dem Tageselternverein ein monatlicher Stundenumfang ermittelt. Dieser bildet die Grundlage des Kostenbeitrags der Eltern und der Geldleistung, die die Tagespflegeperson erhält.
Das Jugendamt zahlt an die Tagespflegepersonen pro Kind ein Betreuungsentgelt von 6,50€ je gebuchter Betreuungsstunde. Die Eltern zahlen für die gebuchten Stunden einen Eigenanteil an das Jugendamt. Der Eigenanteil der Eltern ist einkommensunabhängig und richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt der Eltern lebenden minderjährigen Kindern.
Elternbeitrag ab 01.01.2023
bei einem Kind 2,43 €/ Stunde
bei zwei Kindern 1,90 €/ Stunde
bei drei Kindern 1,26 €/ Stunde
bei vier + Kindern 0,42 €/ Stunde
Bei geringfügigem Einkommen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden. Eltern, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, SGB II, SGB XII, oder Kindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag) beziehen können auf Nachweis vom Kostenbeitrag befreit werden.
Quelle: "https://tev-fds.de/fuer-eltern"
Dann freue ich mich Sie bei einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Dabei können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind ein Bild von mit und meiner Tagespflege machen. Zudem haben wir so die Möglichkeit über Betreuungszeiten, Betreuungsvertrag und Ihre offenen Fragen zu sprechen.
Gefällt es Ihnen bei mir? Dann erkläre ich Ihnen gerne die weiteren Schritte und freuen mich auf die Betreuung Ihrer Schützlinge.
Bitte melden Sie sich zuvor bei mir per Email oder Telefon um einen Termin abzustimmen.
Falls sie auch noch weitere Fragen bezüglich der Kindertagespflege und Tagespflegepersonen haben, können sie sich auch gerne an den Tageselternverein Freudenstadt wenden www.tev-fds.de.